Mission als Bedrohung der Menschenrechte
Das relative Recht auf Religionswechsel in den Perspektiven komparativer Religionswissenschaft
DOI:
https://doi.org/10.71517/zmr.v107i1-2.193654Schlagworte:
Mission, Menschenrechte, Religionswechsel, Komparative TheologieAbstract
»Mission« gilt als Menschenrecht – auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948). Aber viele Religionen, etwa der Hinduismus, kennen kein Missionskonzept; in der islamischen Rechtslehre ist der Religionsübertritt eingeschränkt: Der Islam kennt klassisch nur eine Einbahnstraße (wie auch viele christliche Theologien), nämlich den Eintritt in den Islam, nicht aber den Austritt. In dieser Perspektive wird klar, dass Mission eine partikulare und keine universale Konzeption und Praxis ist, sondern als strategisches Programm ein Produkt der Christentumsgeschichte. Weil nicht-missionierende Religionen einer »Mission« nichts entgegenzusetzen haben, wehren sie sich als Selbstschutz gegen Missionspraktiken – oder entwickeln als Gegenstrategie eigene Missionspraktiken.